Personalrat

Am Gymnasium Bornbrook gibt es einen sechsköpfigen Personalrat, der die Interessen und Belange der am Gymnasium Bornbrook Beschäftigten gegenüber der Dienststelle (Schulleiter) vertritt. Der Personalrat ist dabei nicht nur für das pädagogische Personal, sondern auch für das nichtpädagogische Personal zuständig. 

Unsere Aufgaben:

  • Zum Wohle der Beschäftigten Überwachen der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Dienstvereinbarungen etc.
  • Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten
  • Initiativrecht, d. h. Beantragen von Maßnahmen, Initiativen im Sinne der Beschäftigten
  • Entgegennahme von Beschwerden und – wenn der Personalrat sie für beachtlich hält – Weiterleiten an die Schulleitung mit dem Ziel für Abhilfe zu sorgen
  • Förderung von Schwerbehinderten und ausländischen Beschäftigten
  • Vereinbaren von Dienstvereinbarungen mit der Schulleitung, um schulische Angelegenheiten verbindlich zu regeln, z. B. unsere Dienstvereinbarung über die Vergütung von Reisen

Bei Konflikt- und Beurteilungsgesprächen kann ein PR-Mitglied hinzugezogen werden.

Damit der Personalrat seine Aufgaben erfüllen kann, muss er umfassend über alle wichtigen Vorgänge informiert werden. Dies geschieht im Wesentlichen in monatlichen Gesprächen mit der Schulleitung.

Zurzeit haben wir keine feste Sprechstunde.